1. Inklusion an der Oberschule Osternburg
1. Die Oberschule Osternburg bietet einen gemeinsamen Lernort für alle Schülerinnen von der 5. bis zur 10. Klasse, die einen allgemeinen Bildungsabschluss anstreben. Die Heterogenität der Schülerschaft eröffnet die Chance, dass die Schülerinnengemeinsam miteinander und voneinander lernen, um in einem individuell unterstützten Prozess der Lern- und
Persönlichkeitsentwicklung adäquate Bildungsziele zu erreichen. Die Schüler*innen mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden hierbei von einem Team vonFörderschullehrkräften begleitet. Unterricht und Förderung orientieren sich sowohl an der individuellen Lernausgangslage als auchan den entsprechenden Bildungsstandards und den daraus resultierenden fachlichen Anforderungen. SonderpädagogischeFörderung stellt neben der gezielten Unterstützung bei der Minimierung des persönlichen Handicaps eine wichtige Voraussetzungzur Teilhabe am Klassen- und Schulleben dar. Beide Leistungen stehen gleichberechtigt nebeneinander, mit dem Ziel alle Schülerinnen ausgehend von ihren individuellen Stärken im gemeinsamen Unterricht zu fördern und zu fordern. Dieses erfolgt in enger Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams (Regelschullehrkräfte, Förderschullehrkräfte, Sozialpädagoginnen,
2. Schulbegleiterinnen, mobile Dienste und weitere außerschulische Partnerinnen).
3. Sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe können in den Bereichen Lernen, körperlicher und motorischer Entwicklung, geistiger
4. Entwicklung, emotionaler und sozialer Entwicklung, Sprache, Sehen oder Hören auftreten.
5. Die Förderung kann zielgleich oder zieldifferent erfolgen.
2. (Sonder)pädagogische Aufgaben im Rahmen der Inklusion
Zur Umsetzung des Anspruchs einer „inklusiven Schule“ arbeiten alle am Erziehungsprozess Beteiligten in multiprofessionellen
Teams zusammen. Ausgehend von dem Leitgedanken der sonderpädagogischen Förderung ist die Arbeit der Förderschullehrkräfte
sehr vielschichtig und umfasst verschiedene Bereiche (siehe Schaubild).
Aufgabenfelder im Rahmen der Inklusion an der OBS Osternburg

Der Leitgedanke individuellen Lernens und der bestmöglichen Förderung der einzelnen Schülerinnen macht Differenzierungsmaßnahmen erforderlich, um mit den heterogenen Lernvoraussetzungen angemessen und lernförderlich umgehen zu können. Wir berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und damit auch die der Schülerinnen mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Wir streben an, unsere Unterrichtsplanung und -gestaltung an zentralen Prinzipien der Individualisierung und inneren Differenzierung zu orientieren und die bewusste Herstellung von Gemeinsamkeit im Blick zu behalten. Dies kann z.B. durch Wochenplanarbeit, Freiarbeit, Portfolioarbeit, kooperative Lernformen, Projekte, Klassenrat o.ä. erfolgreich umgesetzt werden. Entdeckendes Lernen, Handlungsorientierung sowie Lebensweltbezug sind für uns wichtige Orientierung unserer Unterrichtsplanung. Sonderpädagogische Beratung zielt auf verschiedene Personengruppen ab. Auf kollegialer Ebene erfolgt die Beratung als Austausch unter gleichberechtigten Partnerinnen. Die sonderpädagogische Expertise unterstützt dabei zielführend die fachlichdidaktischen Ressourcen der Regelschullehrkräfte. Inklusive Erziehung ist auf die Mitarbeit der Erziehungsberechtigten angewiesen.
Im Hinblick darauf gehören die Teilnahme an Eltern- und Hilfeplangesprächen, Elternabenden, BuZ-Gesprächen, Zeugnis- und
Klassenkonferenzen und Förderkommissionen zum Aufgabenfeld. Hinzu kommen Beratungstermine nach individueller Bedürfnislage
für Schülerinnen, Lehrkräfte und Eltern. Netzwerkarbeit: Bestehende externe Kontakte aus der sonderpädagogischen Arbeit (zum Beispiel ASD, Team Wendehafen, mobile Dienste, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Berufsbildende Schulen, gemeinnützige Werkstätten, Wildwasser, Harfe und weitere Beratungsstellen) erweitern hierbei die vorhandenen Vernetzungen der Regelschule. Hierzu gehört auch eine enge Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit in unserem Hause. Des Weiteren nehmen wir Kontakt zu den Grundschulen (4. Klassen) auf, um den Übergang der Schülerinnen in die OBS Osternburg zu begleiten. Dazu gehört auch, dass wir die Regelschullehrkräfte bei den
Klassenzusammensetzungen beraten und unterstützen.
Einen Grundpfeiler sonderpädagogischer Arbeit stellt die Diagnostik dar. Im inklusiven Setting erfolgt die sonderpädagogische
Diagnostik prozessbegleitend ausgehend von den individuellen Lernausgangslagen der Schülerinnen mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Auf Basis von individuellen Förderplänen werden die Unterrichtsinhalte dem Lernstand der Schülerinnen angepasst. Für Schülerinnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf muss bei der Unterrichtsplanung der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf handlungsleitend sein können, der in den individuellen Förderplänen der Schülerinnen konkretisiert und definiert ist. Das heißt, die Planung des Unterrichts muss –anders als bei
fachorientierten Planungen- auch unmittelbar bei den Förderbedürfnissen der Schülerinnen ihren Ausgangspunkt nehmen und für alle beteiligten Lehrkräfte zur Fortschreibung und Evaluation zugänglich gemacht werden können (vgl. FLOTT-TÖNJES, OBERLACK et al., Fördern Planen, 2005). Erfolgte dies zunächst nur in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch, so sollen perspektivisch auch die übrigen Fächer einbezogen werden. D.h. alle beteiligten Lehrkräfte sind aktiv an der Förderplanung und ihrer Umsetzung beteiligt. Fallen in der kollegialen Zusammenarbeit resp. Beratung weitere Schülerinnen auf, die ein Überprüfungsverfahren auf
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf erfordern, so sind die Förderschullehrerinnen im Hause die ersten Ansprechpartnerinnen.
Im inklusiven Unterricht sind die eingangs beschriebenen inneren Differenzierungsmaßen auf Grundlage der individuellen
Förderpläne Handlungsbasis. Die sonderpädagogische Förderung sollte grundsätzlich immer Bestandteil des gemeinsamen
Unterrichts sein. Um den individuellen Lernausgangslagen aller Schüler*innen gerecht zu werden sowie die Lernmotivation aufrecht
zu erhalten, müssen verstärkt Methoden etabliert werden, die eine innere Differenzierung ermöglichen. Dazu zählen zum Beispiel
Projektarbeit, Stationenarbeit, Planarbeit und die Arbeit an außerschulischen Lernorten. Der Unterricht wird in enger Kooperation mit der Regelschullehrkraft vorbereitet und im Team durchgeführt. Dieses beinhaltet im Vorfeld die gemeinsame Entscheidung, welche
Unterrichtsformen, Materialien und Unterstützungsangebote für die verschiedenen Lernausgangslagen der Schülerinnen der Klasse geeignet sind, um möglichst gemeinsam an einem Thema zu arbeiten. Parallel zum gemeinsamen Unterricht kann es manchmal erforderlich sein, Maßnahmen der äußeren Differenzierung zu ergreifen, um den Ansprüchen der Schülerinnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gerecht zu werden. Hier gilt der Grundsatz,
dass eine partielle äußere Differenzierung immer mit dem Ziel einer möglichst umfänglichen Teilhabe am gemeinsamen Unterricht
verbunden sein sollte (siehe Protokoll vom 13.03.2019). Häufig werden die Schülerinnen durch Schulbegleiterinnen oder
Pädagogische Mitarbeiterinnen im Unterricht unterstützt und begleitet. Die gemeinsame pädagogische Arbeit erfolgt in enger Absprache, um eine optimale Unterstützung zu gewährleisten. Dieses gilt ebenso für die Zusammenarbeit mit den Sozialpädagoginnen im Hause.
Eine weitere wichtige Säule stellt die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern dar. Dieses bezieht sich zum einen auf den
Bereich der individuellen Kompetenzerweiterung (z.B. Kooperation mit der Kunstschule Klecks) als auch für die Vorbereitung der
weiterführenden außerschulischen Perspektive im Bereich der Berufsvorbereitung.
Fort- und Weiterbildungen können extern stattfinden, indem die Förderschullehrkräfte und die Regelschullehrkräfte gemeinsam an
Tagungen und Fortbildungen zu aktuellen Themenfeldern teilnehmen. Der Grundgedanke einer inklusiven Schulkultur soll sich hierbei
zunehmend als selbstverständlich erweisen und mittelfristig nicht mehr im Fokus einer schulformübergreifenden Weiterbildung
stehen. Intern finden Fort- und Weiterbildungen durch wechselseitigen, kollegialen Austausch statt. Einen Themenschwerpunkt der
Förderschullehrkräfte bildet die Vorstellung von (sonder-) pädagogisch geeignetem, didaktischem Material und den entsprechenden
Lehrmethoden für Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Konzeptentwicklung bzw. -weiterentwicklung entsprechend der speziellen Bedarfe und
Bedürfnisse der Schülerinnen mit den verschiedenen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen. Hierbei haben wir uns zunächst mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Geistige Entwicklung und Emotional-Soziale Entwicklung auseinandergesetzt, da Schülerinnen mit diesen Unterstützungsbedarfen schwerpunktmäßig die Oberschule Osternburg besuchen.
(Diese einzelnen Konzepte werden gerade durch unsere Arbeitsgruppen aktualisiert und finden sich demnächst hier.)
Organisatorische Strukturen
Alle Schülerinnen mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erhalten nach einem festgelegten Berechnungsschlüssel Unterstützungsbedarfsstunden durch eine Förderschullehrkraft und/ oder ggf. ergänzt durch eine Regelschullehrkraft. Die Verteilung der Förderschullehrerinnenstunden erfolgt zu Beginn des Schuljahres, entsprechend der
vorliegenden Zahlen, Stundenpläne und bereits bestehenden Zuordnungen in einer Verteilungskonferenz der Förderschullehrkräfte.
Dabei sind wir bemüht, dass die Zuordnungen jeweils über die gesamte Schullaufbahn der Schüler*innen möglichst konstant bleiben.
Außerdem werden weitere Kriterien zur Sicherung einer gewinnbringenden Kooperation und Kontinuität eingesetzt:
Jede Förderschullehrkraft ordnet sich einem Jahrgang zu und ist dort für die Kolleginnen, Schülerinnen und Eltern
Ansprechperson.
In diesem Jahrgang sollte die Förderschullehrkraft idealerweise ihren Arbeitsschwerpunkt haben. Sie sollte neben der Arbeit
in den bestimmten Jahrgangsklassen in einer Klasse mit möglichst vielen Stunden verortet sein und hier auch als Team –
Klassenlehrkraft tätig werden. Somit wird eine enge Kooperation unter allen Beteiligten ermöglicht.
Aufgrund des Berechnungsschlüssels der Unterstützungsbedarfsstunden ist es weiterhin notwendig, auch in weiteren
Jahrgängen zu arbeiten.
Zur Qualitätssicherung und zum gegenseitigen Austausch treffen sich die Förderschullehrkräfte einmal in der Woche zu einer
Teamsitzung. Hier werden u.a. auch Themen für die Fachkonferenz entwickelt und vorbereitet.
Seit September 2018 besteht der Fachbereich Inklusion. Er wurde eingerichtet, um die Schulentwicklung im Sinne der inklusiven
Schule aufzubauen bzw. weiterzuentwickeln. Die Fachkonferenz Inklusion tagt als beschlussfassendes Gremium mehrmals im
Schuljahr. Teilnehmerinnen der Fachkonferenz sind: Koordinatorin „Inklusion“ (Leitung), Förderschullehrkräfte, Sozialpädagoginnen, Jahrgangsleiterinnen, interessierte Lehrkräfte und externe „Gäste“ zu unterschiedlichen Themenbereichen. Außerdem treffen sich das Team der Förderschullehrkräfte und eine Vertreterin der Schulsozialarbeit wöchentlich, um aktuelle Fragestellungen zu bearbeiten, sich über die Arbeit auszutauschen und die konzeptionelle Arbeit fortzuführen. Wichtig ist für uns an dieser Stelle auch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnerinnen.
